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Patente schützen Erfindungen

Die Idee vom Patentieren ist nicht neu. Bereits im 15. Jahrhundert erkannte die Regierung Venedigs, dass Erfindungen einen besonderen Wert haben. Bis heute kommt dem Patentschutz grosse Bedeutung zu.

Was würden Sie sagen, wenn jemand Ihre geniale Idee eines neuen Automotors klauen würde? «Ideenklau», würden Sie rufen, und die Schuldigen möglicherweise vor Gericht zerren. Um solche Streitereien zu vermeiden, gibt es Patente.

3. Venedig: das Silicon Valley des 15. Jahrhunderts

Die Idee vom Patentieren ist nicht neu: Im 15. Jahrhundert war Venedig eine europäische Grossmacht. Da die Stadt kein wirtschaftliches Hinterland besass, musste sich Venedig auf Eroberungszüge und das Geschick ihrer Bewohner verlassen. Die Venezianer waren in der noch heute berühmten Glasbläserei tätig, aber auch in Färbereien, Webereien, Zuckerraffinerien, Seidenfabriken und im Buchdruck. Man kann sagen, Venedig war das Silicon Valley des 15. Jahrhunderts: Das Überleben der Betriebe war von Neuentwicklungen, von Erfindungen abhängig. Die Regierung Venedigs erkannte, dass Erfindungen einen besonderen Wert hatten; sie erliess 1474 ein Gesetz, das den Erfindern von neuen Maschinen, Werkzeugen und Geräten während zehn Jahren einen bestimmten Schutz vor Nachahmung zukommen liess. Die Idee des Patents war geboren.

In Grossbritannien wurden im 17. Jahrhundert erste Regeln zum Umgang mit Erfindungen erlassen. Fast gleichzeitig haben danach Frankreich (1791) und die USA (1793) Patentgesetze erlassen. In den USA wollten vor allem die berühmten Forscher und Gründerväter der Vereinigten Staaten Thomas Jefferson und Benjamin Franklin, dass man Erfindungen gesetzlich schützt. Alle übrigen Länder, vor allem in Europa, zogen im Verlaufe des 19. Jahrhunderts nach.

In der Schweiz wurde Ende des 19. Jahrhundert in der Bundesverfassung festgesetzt, dass der Bund gesetzliche Grundlagen «über den Schutz gewerblich verwertbarer Erfindungen» erlassen kann. In den ersten Jahren des Schweizer Patentgesetzes, von 1902 bis 1909, arbeitete auch ein gewisser Albert Einstein als technischer Experte für die Prüfung von Patentanträgen beim damaligen Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum in Bern. Im Verlauf seines Lebens erwarb Einstein 15 Patente, eines davon in der Schweiz. Dieses Patent von 1930 beschreibt eine Maschine zur Erzeugung von Kälte, also einen Vorläufer des Kühlschranks.