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Patente schützen Erfindungen

Die Idee vom Patentieren ist nicht neu. Bereits im 15. Jahrhundert erkannte die Regierung Venedigs, dass Erfindungen einen besonderen Wert haben. Bis heute kommt dem Patentschutz grosse Bedeutung zu.

Was würden Sie sagen, wenn jemand Ihre geniale Idee eines neuen Automotors klauen würde? «Ideenklau», würden Sie rufen, und die Schuldigen möglicherweise vor Gericht zerren. Um solche Streitereien zu vermeiden, gibt es Patente.

5. Soll man Gene patentieren dürfen?

Im Schweizer Patentgesetz steht:

  • Eine natürlich vorkommende Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ist als solche nicht patentierbar.
  • Sequenzen, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableiten, sind jedoch als Erfindung patentierbar, wenn sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret angegeben wird (…).

Pro und Kontra zu Genpatenten

Nein-Argumente

  • Es werden immer mehr Patente auf Gene vergeben: Für die Forschenden ist es mittlerweile schwierig, den Überblick zu behalten.
  • Patente auf Gene sind ethisch fragwürdig: Das Genom gehört der Menschheit. Das ist für die Ernährungssicherheit und die Bekämpfung von Krankheiten essentiell. Schliesslich können Luft und Wasser auch nicht patentiert werden.
  • Man kann argumentieren, dass Gene fundamentale Interessen aller Menschen berühren. Das macht ihre Patentierung problematisch, weil damit Einzelnen weitgehende Kontrolle über Bereiche eingeräumt wird, die solche fundamentalen Interessen betreffen.

Ja-Argumente

  • Ein Patent auf eine Gen ist kein exklusives Besitzrecht, sondern schliesst nur andere für ein beschränkte Zeit von der kommerziellen Nutzung aus. Forschung ist weiterhin möglich.
  • In unserem rohstoffarmen Land ist die Innovationskraft der Wirtschaft der wichtigste Faktor für Wachstum und Wohlstand. Investitionen sind nur möglich, wenn deren Ergebnisse geschützt werden können. Ohne starken Patentschutz ist die Pharma- und insbesondere auch die Biotechindustrie gefährdet.
  • Biotechnologische Erfindungen geniessen den gleichen Schutz wie alle anderen Erfindungen. Dieser Grundsatz geht auf ein Patent von Louis Pasteur im Jahre 1873 zurück.

Wie gesagt: Tiere oder Pflanzen können nur patentiert werden, wenn sie eine Erfindung enthalten (keine blosse Entdeckung). So wurde beispielsweise 1992 die so genannte Harvard-Maus in den USA patentiert, was für viel Wirbel sorgte. Ihr wurde ein Krebsgen eines Menschen übertragen. Mithilfe dieser Maus soll die Entstehung von Krebs besser erforscht werden können. Gegen das Patent erhoben mehr als 100 Organisationen 17 Sammeleinsprachen, denn sie bezweifelten, ob es sich bei der Krebsmaus um eine Erfindung handelt. Die Einsprachen wurden in der Folge teilweise gutgeheissen: Die Patentansprüche waren in ihrer umfassenden Gültigkeit für alle Säugetierarten nicht akzeptabel, im Kern ist das Patent aber weiterhin gültig.

Biotecherfindungen werden nicht nur von grossen Industrieunternehmen patentiert, auch von kleinen Biotechfirmen oder Forschenden an Universitäten. Der Zürcher Universitätsprofessor Charles Weissmann sorgte für einiges Aufsehen, als er 1978 mit einer Gruppe mehrheitlich europäischer Molekularbiologen die Gentechfirma Biogen gründete.

Ein solcher Schritt war für Biologen damals unüblich, doch Weissmann konnte von Anfang an auf die Unterstützung der Universität Zürich und der Erziehungsdirektion des Kantons Zürich zählen. 1979 schaffte es seine Arbeitsgruppe als erste, das Gen für alpha- Interferon zu isolieren und in Bakterien zur Produktion zu bringen. Damit war es möglich, diesen natürlichen, zellulären Abwehrstoff in beliebig grossen Mengen herzustellen. Das Verfahren wurde umgehend zur Patentierung angemeldet und alpha-Interferon erwies sich als wirksam bei der Behandlung von viraler Hepatitis und einigen Arten von Krebs.

Heute gelten Entwicklung und Kommerzialisierung von alpha-Interferon als wegweisendes Beispiel für die Kooperation von Universität und Privatwirtschaft. Auch bezüglich Lizenzeinnahmen dürfte es das bis anhin lohnendste Beispiel sein. Schätzungsweise 50 Millionen Franken hat das Patent bisher für die Universität Zürich abgeworfen. Jede Hochschule betreibt heute so genannten Technologietransfer: Forschende überlegen sich, ob ihre Studienresultate für ein Patent genutzt werden können. Diese Überlegung ist wichtig, denn ist ein Forschungsresultat erst einmal in einer Fachzeitschrift veröffentlicht oder auch nur durch einen Vortrag an einem Kongress publik gemacht, kann es nicht mehr patentiert werden, weil es nicht mehr neu ist. Hier gibt es immer wieder Diskussionen: Denn Forscherinnen und Forscher möchten neu entdecktes Wissen meist so rasch als möglich in einer Fachzeitschrift veröffentlichen. Ein Patentantrag braucht jedoch Zeit

Ist aber ein Patent vorhanden, kann die Universität mit Firmen Verträge über die Nutzung aushandeln und, wenn alles gut läuft, zahlen diese Firmen dann Geld an den Forscher und die Universität für die Nutzung dieser Erfindung. Patente sind oft auch die Voraussetzung für neue Projekte zwischen der Industrie und der Universität. Schweizer Pharmafirmen finanzieren weltweit die Zusammenarbeit mit Universitäten mit mehreren hundert Millionen Dollar jährlich.

In manchen Fällen ist ein solches Uni-Patent aber auch die Möglichkeit für die Forschenden, selbst eine kleine Biotechfirma zu gründen, einen so genannten Universitäts-Spinoff. Wer ein Unternehmen aufbauen will, muss seinen Partnern Sicherheit bieten, denn bis aus einer Idee ein Produkt wird, das man verkaufen kann, braucht es oft viele Jahre, viel Geld und viel Glück. Das Geld für junge Firmen kommt meist von Banken und anderen Investoren. Diese wollen sicher sein, dass die Früchte der Investition nicht von anderen geerntet werden. Für junge Biotechunternehmen können Patente jene Sicherheit bieten, die die Geldgeber fordern.