8. Einteilung der Tierversuche
Tierversuche werden je nach Schwere für das Tier eingeteilt:
Keine Belastung, Schweregrad 0
Eingriffe und Handlungen, durch die den Tieren weder Schmerzen, noch Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden. Das Allgemeinbefinden der Tiere wird nicht erheblich beeinträchtigt. Für solche Tierversuche braucht es keine Bewilligung, sie müssen jedoch gemeldet werden
Beispiele: Blutentnahme für diagnostische Zwecke, Injektion eines Arzneimittels unter die Haut.
Leichte Belastung, Schweregrad 1
Eingriffe und Handlungen, die eine leichte, kurzfristige Belastung (Schmerzen oder Schäden) bewirken.
Beispiele: Injizieren eines Arzneimittels unter Anwendung von Zwang, Kastration von männlichen Tieren in Narkose.
Mittlere Belastung, Schweregrad 2
Eingriffe und Handlungen, die eine mittelgradige, kurzfristige oder eine leichte, mittel- bis langfristige Belastung bewirken (Schmerzen, Leiden, Schäden, schwere Angst oder erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens).
Beispiele: Operatives Behandeln eines künstlich herbeigeführten Knochenbruchs an einem Bein, Kastration von weiblichen Tieren.
Schwere Belastung, Schweregrad 3
Eingriffe und Handlungen, die schwere bis sehr schwere, oder eine mittelgradige, mittel- bis langfristige Belastung bewirken.
Beispiele: tödliche verlaufende Infektions- und Krebskrankheiten, ohne vorzeitige Euthanasie.
Schweregrad-3-Versuche sind die belastendsten Versuche für die Tiere, 2.8 Prozent aller Tierversuche gehören zu dieser Kategorie. In 86 Prozent der Fälle waren dies Mäuse und Ratten (gemäss Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)). Aber auch wenn ein Tierversuch formal in diese Kategorie eingestuft werden muss, bedeutet das nicht, dass die Versuchsleiter die Tiere einfach leiden lassen. Auch hier werden Schmerzmittel verabreicht, wie dies in Spitälern beim Menschen auch gemacht wird.
Jeder Versuch muss beantragt, sorgfältig begründet und genehmigt werden. Eine externe Ethikkommission, in der auch Tierschutzorganisationen vertreten sind, prüft die Gesuche und die zuständige kantonale Behörde erteilt oder verweigert die Bewilligung. Tierschützer wollen die Anzahl solcher Schweregrad 3-Versuchen verringern. Insbesondere grosse Menschenaffen, also Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans, sollen von Versuchen ausgenommen werden, auch bei geringer Tierbelastung, fordern Tierschützer.
