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Nanomedizin

Nano-Sonnencrème, nanobeschichtete Fensterscheiben, Nanomaschinen und jetzt auch noch Nanomedizin – alles nano, oder was? Mit «Nano» sind grosse Hoffnungen auf Techniken verbunden, die sich im Milliardstel Meterbereich abspielen. Das gilt ganz besonders für die Nanomedizin.

7. Ethische Aspekte/Risikoforschung

Wie steht es um die Risiken der Nanomedizin? Um eine Zulassung für eine Therapie zu erteilen, müssen die zuständigen Behörden wissen, wie sicher eine Therapie ist. Wie bei jedem neuen Wirkstoff müssen auch in der Nanomedizin die entsprechenden Sicherheitsstandards definiert werden.

Neue Fragen tauchen auf: Wenn ein bekannter, zugelassener Wirkstoff, Insulin etwa, mit einem Nanoteilchen verbunden wird, wie sicher ist ein solcher Wirkstoff? Was genau geschieht mit den Nanopartikeln im Körper? Lagern sie sich allenfalls in einem Organ ab oder werden sie ausgeschieden? Gibt es Schäden, die erst nach Jahren auftreten?

Mittlerweile haben Forscherinnen und Forscher einiges an Informationen zu den Risiken von Nanopartikeln zusammengetragen. Tatsache ist: Wir Menschen sind täglich solchen Partikeln ausgesetzt. Abgase von Dieselmotoren enthalten viele Nanoteilchen, von denen zudem bekannt ist, dass sie krebserregend sind. Aber auch Plastik, Kosmetika, Sonnencrème, Staub, der Rauch von Cheminéefeuern oder Zigaretten enthalten Nanopartikel. Werden diese Partikel eingeatmet, können sie bis in den Zellkern vordringen, wo sie mit dem Erbgut interagieren könnten. Ob das tatsächlich auch passiert, ist noch unklar. Daher ist wichtig, alle Medikamente, die auf Nanotechnologie basieren, genau zu untersuchen bevor sie zugelassen werden – so wie es auch mit allen anderen Wirkstoffen geschieht.

Die Verfasser des Schlussberichts des Nationalen Forschungsprogramms «Chancen und Risiken von Nanomaterialien» (NFP 64) kommen zum Schluss, dass die Chancen die Risiken überwiegen. Programmleiter Prof. Peter Gehr von der Universität Bern hält das Potenzial synthetischer Nanomaterialien für riesig. Dabei müsse jedoch immer die Risikoabklärung im Auge behalten werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat deshalb ein Vorsorgeraster erarbeitet, das es erlaubt, die Gesundheits- und Umweltrisiken im Umgang mit Nanoprodukten abzuschätzen. Weitere Regulierungen sind gemäss Prof. Gehr derzeit nicht angezeigt.