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Patente schützen Erfindungen

Die Idee vom Patentieren ist nicht neu. Bereits im 15. Jahrhundert erkannte die Regierung Venedigs, dass Erfindungen einen besonderen Wert haben. Bis heute kommt dem Patentschutz grosse Bedeutung zu.

Was würden Sie sagen, wenn jemand Ihre geniale Idee eines neuen Automotors klauen würde? «Ideenklau», würden Sie rufen, und die Schuldigen möglicherweise vor Gericht zerren. Um solche Streitereien zu vermeiden, gibt es Patente.

6. Soll man Tiere und Pflanzen patentieren dürfen

Ursprünglich wurde das Patentrecht für Erfindungen aus unbelebter Materie entwickelt. Im Venedig des 15. Jahrhunderts und während der Frühindustrialisierung wurden vor allem Verfahren und Erzeugnisse handwerklicher Betriebe und Maschinen zum Patent angemeldet. Bereits 1873 wurde aber Louis Pasteur, dem französischen Mikrobiologen und Erfinder der Pasteurisierung, ein Patent für gereinigte Hefe erteilt. Und 1931 wurde eine besonders lange blühende Blume namens «Black Dawn» in den USA patentiert. Seit der Erfindung der Gentechnik in den 1970er-Jahren und ihrer Anwendung durch Biotechfirmen hat die Zahl der Biotechpatente stark zugenommen.

Biotechpatente sind Patente für biotechnologische Erfindungen. Es geht dabei um biologisches Material, wie DNA-Sequenzen, Gene oder Eiweissstoffe (Proteine). Biotechpatente können auch pflanzliche, tierische oder menschliche Zellen, Gewebe, Organe oder gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen sowie gentechnisch verändertes Saatgut umfassen.

Die Anti-Matsch-Tomate (Flavr Savr) war 1994 das erste gentechnisch veränderte Produkt, das auf dem US-Markt eingeführt wurde. Das Saatgut der Tomate wurde 1988 patentiert. Da sich jedoch kaum Käufer fanden und sich weitere Probleme wie die geeignete Verpackung auftaten, wurde die Tomate 1997 bereits wieder vom Markt genommen.

Die Diskussion um die Patentierbarkeit menschlichen Materials wird seit Jahrzehnten geführt. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil von 2014 festgelegt, dass ein Patentantrag ausgeschlossen ist, wenn für die Erfindung die Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial notwendig ist. Die Definition des Embryos ist allerdings den EU-Mitgliedsstaaten überlassen und damit auch, ob eine embryonale Stammzelle einen „menschlichen Embryo“ darstellt. Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung eine Unterscheidung zwischen embryonalen Stammzellen, die aus einer Blastozyste, also einer befruchteten Eizelle, gewonnen werden, und solchen, die durch Parthenogenese erzeugt werden (Parthenoten sind unbefruchtete Eizellen, die chemisch-elektrisch aktiviert werden und so in einen Prozess eintreten, der der embryonalen Entwicklung gleicht, aus dem sich aber kein Mensch entwickeln kann). Erfindungen, die das Verfahren der Parthenogenese verwenden, wären gemäss Urteilsbegründung zur Patentierung zugelassen.