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Gentechnik – Eine Reise zu unseren Genen

Der Bauplan jedes Menschen ist in seinen Genen verborgen. Gene bestimmen mit über unsere Haar- und Augenfarbe und sie entscheiden mit darüber, ob wir ein grosses Risiko haben, an Krankheiten wie Krebs zu erkranken oder nicht.

Kennen Sie Ihre Gene? Wissen Sie, wo sie stecken und wie sie wirken? Wissen Sie, welche Informationen sie enthalten? Wussten Sie, dass Ihre Gene und die einer Erdbeere oder eines Wurms in der gleichen Sprache geschrieben sind?

10. Ethische Aspekte: Chancen und Risiken abwägen

Da in der Gentechnik in den letzten zwanzig Jahren enorme Fortschritte erzielt wurden, wirft diese Technik stets neue Fragen auf. Darf der Mensch in das Erbgut von Bakterien, Hefen, Pflanzen und Tieren eingreifen? Auch beim Menschen, wenn das Ziel darin liegt, Kranken zu helfen? Darf der Mensch zu therapeutischen Zwecken sogar ins menschliche Keimgut eingreifen? Wie geht der Staat mit den anfallenden genetischen Daten seiner Bürger um? Sollen Krankenkassen und Versicherungen in genetische Daten von Personen Einblick haben? Darf die Gentechnik flächendeckend eingesetzt werden, um mit Hilfe eines genetischen Fingerabdrucks einen Mörder zu finden?

Grundsätzlich geht es bei der Gentechnik – wie bei jeder anderen Technik auch – um ein Abwägen von Chancen und Risiken: Jedes Land muss entscheiden, was erlaubt sein soll und wo die Grenzen zu ziehen sind. Mit fortschreitender Technik müssen die Chancen und Risiken immer wieder neu abgewogen werden.

In der Schweiz wurde in der Bevölkerung viel über das grundsätzliche Für und Wider der Gentechnik debattiert, als man 1998 über die «Gen-Schutz-Initiative» abstimmte. Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung sprachen sich damals für den Grundsatz «Kontrolle statt Verbote» aus: Man solle die Gentechnik kontrollieren, aber nicht verbieten. Dieser Grundgedanke besteht noch heute und ist so in der Gesetzgebung wiederzufinden. In der Bundesverfassung steht unter Artikel 119: «Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt». Das Gentechnik-Gesetz wiederum schreibt sehr genau vor, wie mit gentechnisch veränderten Organismen umgegangen werden muss. Auch der Eingriff in das menschliche Erbgut ist gesetzlich geregelt. In der Bundesverfassung steht: «Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig.»

Die Chancen der roten Gentechnik (wie die Gentechnologie in der Medizin genannt wird) werden heute allgemein höher eingestuft als ihre Risiken. Viele erfolgreich angewendete Medikamente sind die Basis für diesen Konsens. Skeptischer ist die Bevölkerung bei der grünen Gentechnik, bei der gentechnischen Veränderung von Pflanzen. Dort überwiegen in europäischen Ländern derzeit die Risiken. In den USA und vielen anderen Ländern der Welt werden gentechnisch veränderte Pflanzen seit Jahren angebaut und konsumiert.