Arbeitsblatt
Die Rechtslage in der Schweiz:
Bundesverfassung
Artikel 119 regelt die Fortpflanzungsmedizin und
Gentechnologie im Humanbereich. Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das
Erbgut menschlicher Keimzellen sind verboten. Die Verfahren der medizinisch
unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die
Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht
anders behoben werden kann, nicht aber, um beim Kind bestimmte Eigenschaften
herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben.
Fortpflanzungsmedizingesetz
Das Fortpflanzungsmedizingesetz enthält die für die Forschung an
menschlichen Embryonen relevanten Vorschriften. Es verbietet das Erzeugen von
Embryonen zu Forschungszwecken, das Klonen und den Eingriff ins Erbgut von
Embryonen. Die Ei- und die Embryonenspende sowie die
Leihmutterschaft sind unzulässig.
Stammzellenforschungsgesetz
Das StFG legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche embryonale Stammzellen aus
überzähligen Embryonen gewonnen und zu Forschungszwecken verwendet werden
dürfen.
Weitere Informationen
Die Geschichte der Stammzellen
Stiftung Gen Suisse, Thema Stammzellforschung
Nationales Forschungsprogramm NFP 63 „Stammzellen und regenerative Medizin“ (Abschluss: 2016)
Stem Cell School Tool des NFP 63
Das Stem Cell School Tool gibt Schülerinnen und Schülern einen aktuellen Einblick ins Thema Stammzellen. Es erklärt einerseits die grundlegenden Phänomene der Stammzellen (Modul 1) und versucht andererseits anhand konkreter Forschungsprojekte zu erklären, wie der Stand der regenerativen Medizin heute ist (Modul 2). Das Modul 3 wiederum behandelt den neuesten Durchbruch in der Stammzellforschung: die Möglichkeit, „erwachsene“ Zellen rückzuprogrammieren (iPS-Zellen). Das Schulmaterial richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Gymnasialstufe, insbesondere an solche mit Schwerpunkt Biologie. Die Module bestehen jeweils aus Einführungstext, Aufgaben, vielen Grafiken und Bildern sowie einer Begleitdokumentation für Lehrpersonen.